
Aufzüge haben für den barrierefreien Wohnbau eine besonderen Stellenwert. Nur durch sie kann in mehrgeschoßigen Wohnbauten die Zielvorstellung der stufenlosen Zugänglichkeit zu allen Wohnungen gewährleistet werden.
Türlichte: Lichte Breite der Schachtabschluss- und Fahrkorbtür 90 cm (mind. 80 cm), ermöglicht auch Elektro-Rollstuhlfahrer/Innen und Rollstuhlfahrer/Innen mit unkontrollierten Bewegungsabläufen problemloses Passieren.
Kabine: Kabinenmaß mind. 1,10 x 1,40 m, Tür an Schmalseite. Oder Mindestabmessung = Platzbedarf Rollstuhl und Begleitperson.
Bedienelemente: Die Höhe soll zwischen 85-105 cm sein. Größere Höhen sind bei Armbehinderungen nicht mehr erreichbar. Der Abstand der Bedienelemente von Raumecken soll mind. 40cm sein.